AGB

​Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – OHS-Strategica

§ 1 Status und Geltungsbereich 

(1) Diese Rahmenbedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen Kenedy Schütz, handelnd unter dem Projektnamen OHS-Strategica (im Folgenden „Berater“), und seinen beratenden Kunden/Mandanten sowie seinen technologischen Systempartnern (im Folgenden übergreifend „Vertragspartner“ genannt). (2) Wichtiger Hinweis: Der Berater agiert derzeit als Einzelunternehmer in der Vorgründungsphase. Alle angebotenen Leistungen und Vereinbarungen spiegeln diesen Status wider und erfolgen auf Basis einer transparenten Projektphase. (3) Das Angebot richtet sich ausschließlich an den B2B-Sektor (Unternehmer gem. § 14 BGB, juristische Personen, Institutionen).

 

 

§ 2 Leistungsarten und Vertragsgegenstand 

(1) Für Kunden / Mandanten: Die Erstberatung (Bedarfsanalyse) ist stets kostenfrei. Im Rahmen einer Beauftragung erbringt der Berater strategische Prozessberatung (Dienstvertrag) und agiert als unabhängiger Vermittler. Der Berater schuldet eine professionelle Beratung und Auswahl, übernimmt jedoch keine rechtliche Haftung für die Funktionalität, Sicherheit oder Ausfälle implementierter Drittanbieter-Software. (2) Für Systempartner / KI-Unternehmen: Der initiale Technologie-Pitch (Vorstellung der Software beim Berater) ist kostenfrei. Geht der Dialog jedoch in eine Tiefe, bei der der Systempartner gezielt Erfahrungswerte, Marktdaten, Zielgruppen-Painpoints oder strategische Evaluierungen abfragt, handelt es sich um einen kostenpflichtigen Informationsaustausch (Market Intelligence / Data-as-a-Service). Dieser Know-how-Transfer ist keine klassische Beratung, sondern die Monetarisierung von geschütztem Marktwissen. (3) Ein kostenpflichtiger Vertrag kommt für beide Parteien erst durch die Annahme eines individuellen Angebots zustande.

 

 

§ 3 Vergütung und Zahlungsbedingungen 

(1) Die Kosten für kostenpflichtige Beratungsphasen richten sich nach dem spezifischen Aufwand und werden vorab transparent kommuniziert. (2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig. (3) Aufgrund der Vorgründungsphase (Kleinunternehmerregelung § 19 UStG) wird auf Rechnungen derzeit keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

 

 

§ 4 Laufende Betreuung, Proaktive Kontaktaufnahme & Dokumentation 

(1) Die reguläre Kommunikation erfolgt über E-Mail, Telefonie, Online-Meetings oder vor Ort. (2) Laufende Betreuung & Kontakt: Solange die Zusammenarbeit nicht von einer der Parteien ausdrücklich schriftlich (in Textform per E-Mail) beendet bzw. gekündigt wurde, gilt die Betreuungsphase als aktiv. Der Berater ist in dieser Zeit ausdrücklich berechtigt, den Vertragspartner proaktiv anzurufen und den fachlichen Austausch zu suchen, um den aktuellen Status und Bedarf zu evaluieren. (3) Datensouveränität & Dokumentation: Zum absoluten Schutz von Mandantengeheimnissen (insbesondere im KRITIS-, Medizin- und Rechtssektor) verzichtet der Berater bei Online-Meetings und Telefonaten strikt auf digitale Cloud-Aufzeichnungen. Die Dokumentation, Strukturierung und Auswertung von Prozessanalysen erfolgt – ergänzend zu Offline-Hardware (Diktiergeräte) – über das proprietäre OHS-Strategica-System. Hierbei handelt es sich um eine zu 100 % lokal gehostete, vom Internet vollständig isolierte Analyse-Infrastruktur (On-Premise). Sensible Projektinformationen werden zu keinem Zeitpunkt an externe Server oder Cloud-Dienste übertragen, sondern ausnahmslos auf einer lokalen, verschlüsselten Festplatte des Beraters verarbeitet und gespeichert.

 

 

§ 5 Verhaltenskodex (Compliance) und Kündigungsrecht 

(1) Grundlage ist ein gepflegter, professioneller Umgangston. (2) Die Aufforderung zu illegalem Handeln (z.B. Umgehung von Compliance-Richtlinien) oder Provokationen werden nicht toleriert und berechtigen den Berater zur fristlosen Kündigung der Zusammenarbeit. (3) Eine ordentliche Kündigung der Zusammenarbeit muss zur rechtlichen Wirksamkeit zwingend in Textform (per E-Mail) erfolgen.

 

 

§ 6 Datenschutz und Datenlöschung 

(1) Alle geteilten Informationen werden DSGVO-konform und streng vertraulich behandelt. (2) Nach Eingang einer schriftlichen Beendigung/Kündigung der Zusammenarbeit (siehe § 5 Abs. 3) werden die auf der lokalen Festplatte gespeicherten analogen und digitalen Projektdaten und Dokumentationen innerhalb von 30 Tagen routinemäßig gelöscht, sofern gesetzliche Aufbewahrungsfristen dem nicht entgegenstehen. (3) Vorzeitige Bitten um Datenlöschung bedürfen zwingend einer schriftlichen Bestätigung per E-Mail an den Berater.

 

 

§ 7 Urheberrecht und Nutzungsrechte 

Sämtliche vom Berater erstellten Konzepte, erhobenen Marktdaten und Prozessanalysen unterliegen dem Urheberrecht. Eine gewerbliche Weiterverwertung oder der Verkauf dieser Strategien und Daten durch den Vertragspartner an Dritte ist strikt untersagt.

 

 

§ 8 Beidseitiger Kundenschutz und Umgehungsverbot (Non-Circumvention) 

(1) Der Berater fungiert als exklusive Schnittstelle. Er bringt im Rahmen seiner Tätigkeit sein weitreichendes Endkunden-Netzwerk sowie den Zugang zu spezialisierten Technologiepartnern ein. (2) Für Kunden: Der Kunde verpflichtet sich, mit den vom Berater namentlich vorgestellten oder in Konzepten benannten Systempartnern (Software-Herstellern) keine direkten Verträge unter Umgehung des Beraters abzuschließen. (3) Für Systempartner: Der Systempartner verpflichtet sich im Gegenzug, die vom Berater akquirierten und betreuten Endkunden nicht direkt vertrieblich zu kontaktieren oder Verträge unter Umgehung des Beraters (z.B. zur Einsparung von Provisionen/Margen) abzuschließen. (4) Dieses beidseitige Umgehungsverbot gilt für die Dauer der Zusammenarbeit sowie für einen Zeitraum von bis zu 36 Monaten nach deren rechtmäßiger Beendigung. Die exakte Dauer der Sperrfrist wird im jeweiligen individuellen Projektvertrag (z. B. im Lösungs- und Implementierungsvertrag) verbindlich zwischen den Parteien festgelegt. Der Maximalrahmen von 36 Monaten ist ausdrücklich branchenspezifisch begründet, da Budgetierungs- und IT-Implementierungszyklen im KRITIS-, Medizin- und Rechtssektor erfahrungsgemäß bis zu drei Jahre in Anspruch nehmen. Jegliche direkte Beauftragung des Systempartners in diesem Zeitraum bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung (per E-Mail) des Beraters. Bei Zuwiderhandlung behält sich der Berater Schadensersatzansprüche (entgangener Gewinn/Provision) ausdrücklich vor.

 

 

§ 9 Gerichtsstand und Salvatorische Klausel 

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. (2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dieser Zusammenarbeit ist Berlin. (3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

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